Bundesrat hat der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen (eScootern) zugestimmt
Vor allem in Großstädten immer öfter zu sehen, vom Gesetzgeber bislang aber noch ungeregelt unterwegs: E-Tretroller (eScooter) werden gerade bei Berufspendlern immer beliebter. Der Bundesrat hat der Zulassung von eScootern zugestimmt um diese als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr nutzen zu können. In den nächsten Wochen werden diese im Straßenverkehr unterwegs sein und wie Fahrräder behandelt werden. Gefahren werden soll auf Radweg oder Straße, wenn kein Radweg vorhanden ist. Zu beachten sind die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsgrenzen und maximal 20 km/h und eine Leistung von max. 500 Watt. Gefahren werden darf ab 14 Jahren, es besteht weder Führerschein-, noch Helmpflicht.
Unter die Elektrokleinstfahrzeugverordnung fallen elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge, die eine Lenkstange, Bremse, Licht und Hupe haben, jedoch keinen Sitz. Diese Fahrzeuge müssen Ende Juni 2019 – ähnlich wie Mofas – durch eine Versicherungsplakette gekennzeichnet werden und dürfen so offiziell am Straßenverkehr teilnehmen. Auch Segways gelten mit dem Inkrafttreten der Verordnung als Elektrokleinstfahrzeuge, sodass das Mopedkennzeichen nicht mehr benötigt wird und auch hier die Versicherungsplakette gilt. Von der geplanten Regulierung ausgenommen und damit auf öffentlichen Straßen und Wegen vorerst weiterhin verboten bleiben elektrische Skate- und Hoverboards.
